Bundesrat stellt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA in Frage
Die News ist ja schon ein paar Tage alt – ändert aber wenig an ihrer Brisanz. Scheinbar gibt es in der deutschen Chefetage doch ein paar Menschen die auch ein bisschen mitdenken.
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine deutliche Einschränkung des geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefordert. Einer solchen Vereinbarung dürfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn es vollständig dem bereits bestehenden EU-Recht entspreche, hält die Länderkammer in einer auf Antrag (PDF-Datei) Hamburgs verabschiedeten Resolution fest. ACTA dürfe auch nicht “der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums” in der EU vorgreifen und keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nicht-kommerziellen Bereich zur Folge haben.
Weiter heißt es
Sollte der Plan trotzdem weiter verfolgt werden, will der Bundesrat sicherstellen, dass die Grundrechte der Bürger einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und Schutzvorkehrungen wie der Richtervorbehalt geachtet würden.
Dann müssen wir mal abwarten.
